Klinisches Ethikkonsil
In Grenzsituationen von Medizin und Pflege, zum Beispiel bei der Frage nach lebensrettenden und lebensverlängernden Maßnahmen, kommt ethisch verantwortliches Handeln besonders zum Tragen. Vor allem in der Intensivmedizin besteht häufig ein Konflikt zwischen medizinisch machbarer Behandlung und dem mutmaßlichen Wunsch des Patienten. Patientenverfügung oder Behandlungsvollmacht geben im Ernstfall erste wichtige Hinweise. Sie entbinden jedoch nicht vom grundlegenden ethischen Anliegen, Leben zu schützen, kranken, alten und dementen Menschen achtungsvoll zu begegnen und ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Das Team der Klinischen Ethikberatung, zu der Mitarbeiter verschiedener Berufsgruppen gehören, tagt auf Anforderung bei einem konkreten ethischen Problem, wenn zum Beispiel über die weitere medizinische Behandlung eines Patienten Unklarheiten bestehen. Es berücksichtigt unterschiedliche Sichtweisen der verschiedenen an der Behandlung und Pflege beteiligten Berufsgruppen zum Krankheitsverlauf und sucht im Sinn des Patienten nach Lösungsmöglichkeiten. Für bestimmte immer wiederkehrende Fragestellungen formuliert es Handlungsempfehlungen.






