Ethikkommission
In Grenzsituationen von Medizin und Pflege, zum Beispiel bei der Frage nach lebensrettenden und lebensverlängernden Maßnahmen, kommt ethisch verantwortliches Handeln besonders zum Tragen. Vor allem in der Intensivmedizin besteht häufig ein Konflikt zwischen medizinisch machbarer Behandlung und dem mutmaßlichen Wunsch des Patienten. Patientenverfügung oder Behandlungsvollmacht geben im Ernstfall erste wichtige Hinweise. Sie entbinden jedoch nicht vom grundlegenden ethischen Anliegen, Leben zu schützen, kranken, alten und dementen Menschen achtungsvoll zu begegnen und ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Die Ethikkommission, zu der Ärzte, Pflegende und Seelsorger gehören, tagt regelmäßig und erarbeitet Leitlinien, berät in konkreten Entscheidungsprozessen und gibt Hilfestellungen zum Respektvollen Umgang in vielen Lebenssituationen.










