Finanzielle Unterstützung

Falls das Einkommen zur Deckung der Heimkosten nicht ausreichen sollte, gibt es verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Gerne beraten wir Sie im persönlichen Gespräch in unserer Einrichtung. Eine Möglichkeit ist die Unterstützung durch das Pflegewohngeldamt. Es übernimmt unter Umständen die Abdeckung der Investivkosten einkommensabhängig. Unsere Bewohnerverwaltung würde bei Bedarf die Antragstellung vornehmen. Gegebenenfalls kann auch ein Antrag beim Sozialamt zur Übernahme der „ungedeckten Heimkosten“ gestellt werden. Dieser Antrag müsste von der betroffenen Person bzw. dem Bevollmächtigten oder Betreuer gestellt werden. Wichtig ist dabei, dass Sie sich an das für die Region bzw. die Stadt zuständige Amt wenden. Für den Raum Essen geben wir Ihnen gerne die Kontaktdaten des Sozialamtes weiter:

Kontakt

Stadt Essen
Amt für Soziales und Wohnen
Stationäre Hilfe zur Pflege
Steubenstraße 53
45138 Essen
Tel.: (0201) 88-50212, -50196, -50193, -50209
Fax: (0201) 88-50241