Vertragsabschluss
Um Rechtssicherheit zu geben, wird vor dem Einzug in unsere Einrichtung ein entsprechender Vertrag für die Pflege (Dauerpflege oder Kurzzeitpflege) geschlossen. In der Regel wird der Vertrag mit uns zwischen dem Bevollmächtigten oder Betreuer vereinbart, die für uns in allen Belangen die Ansprechpartner sind.







