Voraussetzungen
Unsere Versorgungsklientel sehen wir in pflegebedürftigen Menschen, die mindestens die Pflegestufe 1 haben und mindestens 60 Jahre sind. Die Pflegekasse sollte die Notwendigkeit der Heimunterbringung befürworten, indem sie die „Heimnotwendigkeit“ bestätigt. Psychische oder physische Einschränkungen sind dabei nicht von Bedeutung. Es sollten jedoch keine tätig aggressiven Verhaltensweisen vorliegen. Darüber hinaus prüfen wir jede Anfrage individuell.







